OGC-API Features Ausnahme des Umbruchverbots...
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Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden.
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其他資訊
欄位 | 值 |
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最後更新資料 | 未知的 |
最後更新的後設資料 | 2025年3月27日 |
建立 | 未知的 |
格式 | download |
授權 | Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 |
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License | http://dcat-ap.de/def/licenses/dl-by-de/2.0 |
License infos | Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0;https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 |
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建立 | 1 個月前 |